Zertifikate
Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz
Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdeten Stoffen müssen besondere Vorgaben erfüllen.
So dürfen für bestimmte Tätigkeiten wie z.B. die Errichtung, Instandhaltung und Reinigung nur besonders qualifizierte Unternehmen (Fachbetriebe) beauftragt werden, um eine sachgerechte Ausführung und damit den Schutz unserer Umwelt sicherzustellen.
Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dürfen Tätigkeiten wie Einbauen, Aufstellen, Instandhalten, Instandsetzen und Reinigen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten nur von dafür qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass der Betrieb die notwendige Qualifikation besitzt, durch die die Einhaltung der Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes gewährleistet wird. Dazu gehören der Abschluss eines Überwachungsvertrages und eine wiederkehrende Prüfung unseres Betriebes, in der die zur Ausführung der Tätigkeiten erforderlichen Geräte- und Ausrüstungsteile überprüft werden.